Gutartiger Tumor

Klassifikation nach ICD-10
D10 - D36 Gutartige Neubildungen
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Als gutartiger (benigner) Tumor wird in der Medizin ein Tumor bezeichnet, der weder die Kriterien für eine Hyperplasie noch die Kriterien für einen semimalignen oder bösartigen Tumor erfüllt.

Gutartige Tumoren entstehen im Gegensatz zur Hyperplasie reizunabhängig und zeigen keine Rückbildungstendenz. Sie wachsen autonom, zeigen im Gegensatz zu bösartigen Tumoren aber kein infiltratives Wachstum – dringen also nicht ins umgebende Gewebe ein, sondern verdrängen es, sodass eine deutliche Grenze zwischen Tumor und umliegendem Gewebe, oft auch im Sinne einer Kapselbildung erkennbar ist. Zudem kommt es bei gutartigen Tumoren zu keiner Metastasierung (einer Streuung mit Bildung von Tochtergeschwülsten). Im Gegensatz zu diesen gutartigen Tumoren besitzen die Hamartome, die aus den embryonalen Keimblättern hervorgehen, keine Wachstumsautonomie und bilden somit eine eigene pathologische Entität. Trotzdem können auch gutartige Tumoren auf Grund indirekter Schädigung gefährlich sein (Druckatrophie, ektopische Hormonproduktion, Verschluss von Hohlorganen etc.) und werden daher manchmal als „biologisch maligne“ bezeichnet.


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